Im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund plant das Regierungspräsidium Stuttgart den Neubau der B 10 zwischen Gingen/Ost und Geislingen/Ost. Ein wichtiger Schritt war im März 2025 der Gesehenvermerk des Bundesverkehrsministeriums. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die damit verbundenen Auflagen umgehend gesichtet und den Zeitplan zum Neubau der B 10 nun entsprechend angepasst. Demnach sollen die Planfeststellungsunterlagen zum Sommer 2027 fertiggestellt sein.
Zwischen Gingen/Ost und Geislingen/Ost soll die B 10 auf einer Strecke von acht Kilometern neu gebaut werden. Das Vorhaben ist derzeit eines der komplexesten Straßenplanungsprojekte in Baden-Württemberg. Am 18. März 2025 erteilte das Bundesverkehrsministerium (BMV) den sogenannten „Gesehenvermerk“ und gab damit seine förmliche Zustimmung zum Vorhaben. Die damit verbundenen Auflagen hat das Regierungspräsidium Stuttgart umgehend gesichtet und den Zeitplan zum Neubau der B 10 nun entsprechend angepasst. Mitunter sehen die Auflagen vor,dass für vier Talbrücken und eine Grünbrücke weitere technische Varianten untersucht werden und der Altbergbaubereich zwischen Kuchen und Geislingen genauer betrachtet wird.
Rechts- und Kostensicherheit haben Priorität
Schon seit April 2025 bereitet das Regierungspräsidium Stuttgart die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren mit höchster Priorität vor. Da das Planungsgebiet naturschutzfachlich äußerst anspruchsvoll ist,umfassen die Unterlagen sowohl straßenplanerische Aspekte als auch umweltfachliche Untersuchungen.
Grundlage aller Planungen ist das Verkehrsgutachten. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten,muss der Prognosehorizont zum Planfeststellungsbeschluss mindestens zehn Jahre in die Zukunft reichen. Nachdem das aktuelle Verkehrsgutachten bisher nur die Jahre bis 2035 umfasst,wird der Prognosehorizont nun bis 2040 fortgeschrieben. Die für die Fortschreibung benötigten Grundlagendaten liegen dem Regierungspräsidium Stuttgart seit Kurzem vor und durchlaufen die Plausibilitätsprüfung. Je nach Ergebnis der Fortschreibung müssen weitere technische Unterlagen,etwa die Straßenplanung und die Lärmuntersuchung,überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Gegebenenfalls ist anschließend eine Überarbeitung der umweltfachlichen Unterlagen erforderlich.
Unter Gesichtspunkten des Tier- und Naturschutzes werden bis Jahresende 2025 auch Untersuchungen zur Tierwelt aktualisiert und ergänzt. Um das Verfahren zu beschleunigen,werden die straßenplanerischen und umweltfachlichen Unterlagen so weit wie möglich parallel erstellt.
In der Regel dauert ein Planfeststellungsverfahren circa zwei Jahre. Sofern das Verkehrsgutachten keine wesentlichen Änderungen voraussetzt,geht das Regierungspräsidium Stuttgart davon aus,dass die Planfeststellungsunterlagen zum Sommer 2027 fertiggestellt sind.
Hintergrundinformationen:
Das Regierungspräsidium Stuttgart plant den Neubau der B 10 zwischen Gingen/Ost und Geislingen/Ost im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund. Ziel des Neubaus ist es,die Orte Geislingen und Kuchen vom Durchgangsverkehr zu entlasten und so die Lebensverhältnisse der Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern. Im Zuge der acht Kilometer langen Trasse sind vier Talbrücken,eine Grünbrücke und zwei Tunnelbauwerke geplant. Mehrere europäische Vogelschutz- und FFH-Gebiete,Streuobstwiesen und bewaldete Hangbereiche kennzeichnen den Planungsraum. Zusätzlich verläuft die Strecke durch einen ehemaligen Altbergbaubereich,in dessen Stollen bedeutsame Fledermausquartiere vorkommen.
Die Kosten des Bauvorhabens belaufen sich schätzungsweise auf 374 Millionen Euro.
Aktuelle Informationen zum Neubau der B 10 zwischen Gingen/Ost und Geislingen/Ost sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter rps.baden-wuerttemberg.de > Über uns > Abteilungen > Abteilung 4 – Mobilität,Verkehr,Straßen > Referat 44 – Planung > B 10 Gingen/Ost – Geislingen/Ost abrufbar.
PM Regierungspräsidium Stuttgart