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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Foto: Bernd Weißbrod / dpa
In der Debatte über strengere Regeln für Krankschreibungen fordert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband ein Vorgehen gegen Anbieter von Videosprechstunden,statt die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Die Bundesvorsitzende des Verbandes,Nicola Buhlinger-Göpfarth,sagte der »Rheinischen Post«,die geplanten Änderungen seien »reine Symbolpolitik« und würden weder den Krankenstand senken noch Missbrauch verhindern.
Ginge es wirklich darum,Betrug zu bekämpfen,müsse man den »Wildwuchs« bei Videosprechstunden-Anbietern begrenzen,die teils aggressiv mit schnellen Krankschreibungen werben. »Wenn irgendwo großes Missbrauchspotenzial liegt,dann bei anonymen Plattformen,die damit Profit machen und ihre Kunden nicht einmal kennen. Dort ist Betrug Tür und Tor geöffnet und nicht in unseren Praxen!«,so Buhlinger-Göpfarth. Die telefonische Krankschreibung berge dagegen nicht mehr Missbrauchspotenzial als ein Praxisbesuch,da sie daran gebunden sei,dass die Praxis die Patientinnen und Patienten kenne.
Wie die erschwerte Krankmeldung im Job konkret ausgestaltet werden soll,ist bislang noch unklar. Laut Regierungssprecher Stefan Kornelius bedeutet die geplante verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag nicht,dass man direkt am ersten Tag zum Arzt gehen müsse.
Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis sagte: »Tiefgreifende Änderungen bei den Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit müssen auf einer belastbaren wissenschaftlichen und empirischen Grundlage beruhen.« Derzeit gebe es keine Belege,dass die Krankschreibung per Telefon ursächlich für einen Anstieg der Krankenstände sei.
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Gegen die Pläne gibt es breite Proteste. Besonders,weil dann mehr Erkrankte direkt in ohnehin überlastete Praxen gehen müssten. Eine entscheidende Frage ist aber,wann. Kanzler Friedrich Merz (CDU) sagte dazu in der ZDF-Sendung »Maybrit Illner«: »Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben.«
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) warb für pragmatische Lösungen. Bei der Umsetzung müsse darauf geachtet werden,ob man bereits »am« ersten Tag eine Krankschreibung brauche oder »für« den ersten Tag. Er halte es für klug,wenn Arbeitnehmer auch erst am zweiten oder dritten Tag der Erkrankung beim Arzt vorstellig werden könnten und für die vorhergehenden Tage die Bescheinigung bekämen. »Insofern ist die Aufregung vielleicht ein guter Anlass zur Klarstellung«,sagte Wüst in Richtung Bund.
hda/dpa