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Unfall in der Luft Urlauber bekommt Schadensersatz nach Flugturbulenzen

Jul 3, 2026 IDOPRESS

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Flugzeug in der Luft: Der Kläger leide bis heute unter Schmerzen

Foto: Christoph Hardt / Panama Pictures / IMAGO

Nach Verletzungen infolge von Turbulenzen im Flugzeug können Pauschalurlaubern Entschädigungen und Schmerzensgeld zustehen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Was war passiert? Auf dem Hinflug nach Mauritius geriet ein Flugzeug über dem Indischen Ozean in schwere Turbulenzen. Der spätere Kläger wurde aus seinem Sitz geschleudert und schlug mit dem Kopf gegen die Kabinendecke,heißt es in einer Mitteilung des Gerichts zum Urteil. Nach der Landung ging es für ihn zunächst ins Krankenhaus und nach einer Nacht dann ins Hotel.

Doch an Urlaub war nicht mehr zu denken: Der Mann litt unter Schmerzen und verbrachte die meiste Zeit im Bett. Zu den Mahlzeiten sei er vom Hotelpersonal mit einem Elektrowagen gefahren worden,heißt es. Seine Ehefrau habe ihm beim Aufstehen,bei der Körperpflege und beim Toilettengang geholfen.

Später in Deutschland wurden bei dem Mann zwei gebrochene Halswirbel diagnostiziert. Die Ärzte hätten eine Lebensgefahr und eine drohende Lähmung diagnostiziert und zur sofortigen Operation geraten. Der Kläger sei dann acht Tage stationär behandelt worden. Danach habe er zwölf Wochen eine Halskrause tragen müssen. Er leide bis heute unter Schmerzen. Seine Frau hatte einen angebrochenen Brustwirbel und Prellungen.

Der Mann klagte gegen den Reiseveranstalter,bei dem er die Pauschalreise gebucht hatte – und bekam Recht.

Reise hatte keinen Wert mehr

Das Gericht entschied einerseits,dass der Mann den Reisepreis von 5800 Euro komplett erstattet bekommt: als »Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit«. Wegen der schweren Verletzungen habe die Erholungsreise für den Mann und die Frau keinen Wert mehr gehabt.

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Grundlage für die Ansprüche sei das Montrealer Übereinkommen. Das regle »insbesondere auch die Haftung von Fluggesellschaften bei Tod,Verletzungen von Passagieren oder Verlust,Beschädigung und Verspätung von Gepäck«. Der beklagte Reiseanbieter als Pauschalreiseveranstalter ist laut Gericht in dem Fall ein vertragliches Luftfahrtunternehmen im Sinne des Montrealer Übereinkommens und hafte deshalb für die Verletzungen.

kko/dpa