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Einschätzung vom Europäischen Gerichtshof Freigabe von EU-Milliarden an Ungarn laut Gutachten nichtig

Feb 13, 2026 IDOPRESS
Das Europaparlament hatte die Kommission vor Gericht gebracht – sie habe zu Unrecht Fördermilliarden an Budapest freigegeben. Ein Gutachten gibt den Klägern nun recht.

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Europafahne mit Euromünzen

Foto: Uli Deck / dpa

Die Europäische Kommission hat zu Unrecht Fördergelder in Milliardenhöhe an Ungarn freigegeben. Zu dieser Ansicht kommt eine Gutachterin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Die Generalanwältin schlug vor,den Beschluss für nichtig zu erklären. Sie stellte sich damit in wesentlichen Punkten hinter eine Klage des Europäischen Parlaments. Das Gutachten ist für die Richterinnen und Richter am EuGH nicht bindend,oft folgen sie ihm aber. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Die Kommission hatte im Dezember 2023 trotz anhaltender Kritik an Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn eingefrorene EU-Fördermittel in Höhe von 10,2 Milliarden Euro für das Land freigegeben. Bei den Bedenken ging es unter anderem um die Unabhängigkeit der Justiz. Die Kommission vertrat die Ansicht,dass eine Reform Mängel beseitigt habe. Aufgrund der Maßnahmen sei die EU-Grundrechtecharta wirksam umgesetzt und angewandt worden – eine Voraussetzung für den Erhalt der Fördergelder. Das sah das EU-Parlament anders und verklagte die Kommission vor dem höchsten Gericht der EU in Luxemburg

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Nach Einschätzung der zuständigen Generalanwältin hatte die Kommission die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht ordnungsgemäß geprüft. Sie hätte erst nachweisen müssen,dass die erforderlichen gesetzlichen Reformen in Kraft getreten seien. Außerdem habe die Brüsseler Behörde ihre Entscheidung nicht ordnungsgemäß begründet.

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Wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit blockierte die EU schon häufiger Milliardensummen für das Land. Zuletzt waren nach Kommissionsangaben insgesamt rund 17 Milliarden Euro eingefroren.

esk/til/dpa